Durch das Durchgangsarztverfahren(D-Arzt) wird die gesamte Behandlung eines Arbeits-,Schul-und Wegeunfalles von der Erstversorgung bis zur Rehabilitation und Empfehlung von eventuell anfallenden Entschädigungsleistungen gewährleistet. Jeder angestellte Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) pflichtversichert.
Notfälle werden bei uns mit absoluter Priorität behandelt, eine Chip-Karte ist nicht erforderlich!
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